Verkehrssicherung

In Deutschland gibt es die Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen haben, dass auf deren Grund und Boden niemand zu Schaden kommt. Derjenige, der einen Gefahrenbereich schafft, muss auch die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, die dazu dienen, Schaden von anderen abzuwenden.

  • Erstellung von Verkehrszeichenplänen

  • Erarbeitung von Verkehrskon-zeptionen für Baumaßnahmen

  • Abstimmung mit Straßenverkehrs-behörden

  • Lichtsignalanlagen

  • Durchführung von Verkehrs- sicherungsmaßnahmenLichtsignalanlagenVermietung und Verkauf von Verkehrssicherungsmaterial

  • Vermietung und Verkauf von Verkehrssicherungsmaterial

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